Zum 1. Januar 2015 sinken die staatlichen Umlagen und Abgaben auf den Strompreis. Damit sinkt der Strompreis in der Summe. Die Umlagen gelten bundesweit und damit für unsere Rahmen-Verträge mit der RWE, Süwag Energie AG und der EVM Energieversorgung Mittelrhein.
Umlagen / Abgaben 2015 2014
(netto) (netto)
Stromsteuer 2,050 ct/kWh unverändert
EEG Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 6,170 ct/kWh 6,240 ct/kWh
§19 Strom NEV-Umlage* 0,237 ct/kWh 0,092 ct/kWh
Offshore-Umlage -0,051 ct/kWh 0,250 ct/kWh
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten 0,006 ct/kWh 0,009 ct/kWh
*§19 Strom NEV-Umlage bleibt bei den Stromlieferverträgen der RWE unverändert.
Alle Angaben in Cent je Kilowattstunde. Damit sinken die Arbeitspreise des Rahmenvertrages Handwerk. Ansonsten bleiben die Bedingungen des Rahmenvertrages unverändert.
Mit dem Sparpreis im Profi-Strom Handwerk zahlen unsere Mitgliedsbetriebe je nach Verbrauch im Schnitt zwischen 8% bis 11% weniger gegenüber dem jeweiligen Arbeitspreis der Grundversorgung.
Aktuell nehmen etwa 940 Mitgliedsbetriebe die Vorteile des Strompool-Handwerk in Anspruch. Sollten Sie als Nicht-Strompool-Mitglied Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die regionale Geschäftsstelle Ihrer Kreishandwerkerschaft. Ansprechpartner/in ist Frau Sarah Göderz, Tel.: 0261/40630-24. |